Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst die Vielzahl der rechtlichen Grundlagen, welche das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmen. Der klassische Kündigungsschutzprozess ist nur ein Teilbereich dieser sehr umfassenden Materie. Neben der Verfassung und den gesetzlichen Grundlagen, welche sich in verschiedenen arbeitsrechtlichen Gesetzen wiederfinden (z. B. Kündigungsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Mutterschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz etc.), ergeben sich die für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer geltenden Regelungen aus dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag.
Im Gegensatz zu der vorbezeichneten Form des Arbeitsrechtes, d. h. dem Individualarbeitsrecht, welches das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt, bestimmt das kollektive Arbeitsrecht die Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern. Die entsprechenden Instrumentalien sind hier der Tarifvertrag und die Betriebsvereinbarung und die dazugehörigen Gesetzte wie das Betriebsverfassungsgesetz und das Tarifvertragsgesetz.