Internetrecht

Das Internetrecht rankt sich um die boomende Medienwirtschaft. Diese hat den Bereich „business to business“ nachhaltig verändert. Aber auch im Privatbereich (business to consumer) hat dieses Themenfeld zu nachhaltigen Änderungen geführt. Damit wird auch die Zahl der Rechtsstreitigkeiten auf diesem Sektor zunehmen. Neue Fragestellungen werden zu entscheiden sein, wie z.B. diejenige um die Beweiskraft von elektronischen Signaturen.

Das Rechtsgebiet des Medienrechts lässt sich nicht exakt definieren, da es sich nicht um ein eigenständiges Regelwerk handelt. Es wird ein Konglomerat von Vorschriften aus bereits seit langen Jahren bestehenden Rechtsbereichen tangiert. Insbesondere zu nennen ist dabei das Wettbewerbsrecht, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das Urheberrecht und auch das Strafrecht. Es wurden jedoch auch viele neue Gesetze erlassen, um den neu erwachsenden Anforderungen gerecht werden zu können.

Die vorstehenden Ausführungen geben nur einen groben Überblick über die möglichen Rechtsquellen und Rechtsbereiche die unter das Stichwort „Medienrecht“ fallen. Alle diese Bereiche werden in den unterschiedlichsten Kombinationen von Bedeutung. Man denke nur an die komplexen rechtlichen Verhältnisse zwischen Access-Provider, Service-Provider und Content-Provider. Die zu beurteilenden Fragen nach den Verantwortlichkeiten für Inhalte im Netz sind heute von ebenso großer praktischer Bedeutung, wie die Fragen, welche sich um die Rechte an bestimmten Domain-Namen ergeben. Vertragsgestaltungen in diesem Bereich sind nur unter Zuhilfenahme von Expertenwissen möglich.